Warning: php_uname() has been disabled for security reasons in /webspace/25/69796/dwz-psychotherapie.de/wp-content/plugins/googleanalytics/tools/class-support-logging.php on line 159

KOSTENERSTATTUNG – “SCHRITT FÜR SCHRITT”

Anträge auf Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren sind zu über 90% erfolgreich, sofern die formalen Vorraussetzungen des Gesetzgebers erfüllt werden. – Hier finden Sie das genaue Vorgehen.

1. SCHRITT:
KONTAKTAUFNAHME MIT DER KRANKENKASSE

Nehmen Sie zunächst telefonisch (besser, weil schneller: in der Filiale) mit Ihrer Krankenkasse Kontakt auf. Lassen Sie sich von Ihrem Sachbearbeiter eine Liste wohnortnaher Vertragstherapeuten geben. 
 
Erfragen Sie, ob Ihre Krankenkasse Psychotherapie auch im Kostenerstattungsverfahren anbietet. Mit Ausnahme der AOK ist dies bei nahezu jeder grossen Krankenkasse der Fall. 
 
Sie können wohnortnahe Vertragstherapeuten mit der KV-Therapeutensuche für Brandenburg / für Berlin  auch selbst suchen. 
 
Es empfiehlt sich jedoch der direkte Kontakt mit Ihrer Krankenkasse. 
 
2. SCHRITT:
DOKUMENTIEREN SIE ERFOLGLOSE KONTAKTAUFNAHMEN 

Um nachzuweisen, dass bei wohnortnahen Vertragstherapeuten keine zeitnahen Therapieplätze vorhanden sind, müssen Sie erfolglose Kontaktaufnahmen dokumentieren.

Die Anzahl notwendiger erfolgloser Kontakte ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden. 3-6 erfolglose Kontaktaufnahmen reichen meist aus. Zur Dokumentation können Sie sich dieses Protokollblatt herunterladen und ausdrucken.

Eine Kontaktaufnahme gilt als “erfolglos” wenn:

  • Sie auf eine Kontaktaufnahme per E-mail oder per Telefon auf dem Anrufbeantworter innerhalb einer Woche keine Antwort erhalten
  • Ihnen beim Kontakt eine Wartezeit von mehr als 6 Wochen bis zum Erstgespräch (Beginn der probatorischen Sitzungen) oder von mehr als 3 Monaten bis zum eigentlichen Therapiebeginn genannt wird

Download:

Protokollblatt Erfolglose Kontaktaufnahmen

3. SCHRITT:
GEMEINSAME BEANTRAGUNG – TERMIN IN DER PRAXIS MACHEN
Den Rest des Weges erledigen wir gemeinsam. 
 
Bringen Sie Bitte zum Termin das Protokoll erfolgloser Kontakt-aufnahmen mit. Die Praxis wird dann in einem kostenlosen Erstgespräch (+ kurze Testdiagnostik) den “Krankheitswert” Ihrer Symptome prüfen und eine Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen.  
 
Es empfiehlt sich, die Notwendigkeitsbescheinigung bereits vorab vom Hausarzt oder Psychiater erstellen zu lassen, da einige Krankenkassen den Beginn Ihrer Wartezeit erst ab diesem Zeitpunkt anerkennen. 
 
Zudem erhalten Sie eine Bescheinigung, dass ein sofortiger Behandlungsbeginn in der Praxis möglich ist. 
 
Den formlosen Antrag mit den 3 Nachweisen (Protokoll, Notwendigkeitsbescheinigung, Bescheinigung der Praxis) reichen Sie dann einfach in der Filiale Ihrer Krankenkasse ein. 
 
Sie können die Notwendigkeitsbescheinigung des Arztes auch bereits vorab einholen – dann geht es noch schneller. 
 
Ein entprechendes Formular finden Sie hier. 
 
Download:
 
 
DER WEITERE ABLAUF

Von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie schriftlich (oder bereits direkt in der Filiale) eine Kostenübernahme über die probatorischen Sitzungen.

Sowie 2 Formulare zur Beantragung der erforderlichen Stundenzahl, in der die Praxis einen Behandlungsplan begründen (“Bericht an den Gutachter”) und das eventuelle Vorliegen bzw. den Einfluss körperlicher Ursachen abklären muss (“Ärztlicher Konsiliarbericht”).  

Diese Unterlagen sind allgemein bei jeder Psychotherapie vonnöten. Bringen Sie diese einfach zum nächsten Termin mit. 

Nach Abschluss der probatorischen Sitzungen erhalten Sie eine Kostenübernahme über die laut Gutachter notwendige Anzahl von Therapiestunden (entweder 20 oder 40 Stunden).

Diese ursprünglich genehmigte Stundenzahl kann später per Antrag auf insgesamt 60 oder 80 Stunden verlängert werden.

 

 

TELEFON- ODER SPRECHSTUNDENBERATUNG

Bei weiteren Fragen berate ich Sie gern in der Sprechstunde (Bitte vorher Termin vereinbaren) oder per telefonischem Rückruf.