KOSTENERSTATTUNG – “SCHRITT FÜR SCHRITT”
Anträge auf Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren sind zu über 90% erfolgreich, sofern die formalen Vorraussetzungen des Gesetzgebers erfüllt werden. – Hier finden Sie das genaue Vorgehen.
1. SCHRITT:
KONTAKTAUFNAHME MIT DER KRANKENKASSE
2. SCHRITT:
DOKUMENTIEREN SIE ERFOLGLOSE KONTAKTAUFNAHMEN
Um nachzuweisen, dass bei wohnortnahen Vertragstherapeuten keine zeitnahen Therapieplätze vorhanden sind, müssen Sie erfolglose Kontaktaufnahmen dokumentieren.
Die Anzahl notwendiger erfolgloser Kontakte ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden. 3-6 erfolglose Kontaktaufnahmen reichen meist aus. Zur Dokumentation können Sie sich dieses Protokollblatt herunterladen und ausdrucken.
Eine Kontaktaufnahme gilt als “erfolglos” wenn:
- Sie auf eine Kontaktaufnahme per E-mail oder per Telefon auf dem Anrufbeantworter innerhalb einer Woche keine Antwort erhalten
- Ihnen beim Kontakt eine Wartezeit von mehr als 6 Wochen bis zum Erstgespräch (Beginn der probatorischen Sitzungen) oder von mehr als 3 Monaten bis zum eigentlichen Therapiebeginn genannt wird
Download:
Protokollblatt Erfolglose Kontaktaufnahmen
3. SCHRITT:
GEMEINSAME BEANTRAGUNG – TERMIN IN DER PRAXIS MACHEN
DER WEITERE ABLAUF
Von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie schriftlich (oder bereits direkt in der Filiale) eine Kostenübernahme über die probatorischen Sitzungen.
Sowie 2 Formulare zur Beantragung der erforderlichen Stundenzahl, in der die Praxis einen Behandlungsplan begründen (“Bericht an den Gutachter”) und das eventuelle Vorliegen bzw. den Einfluss körperlicher Ursachen abklären muss (“Ärztlicher Konsiliarbericht”).
Diese Unterlagen sind allgemein bei jeder Psychotherapie vonnöten. Bringen Sie diese einfach zum nächsten Termin mit.
Nach Abschluss der probatorischen Sitzungen erhalten Sie eine Kostenübernahme über die laut Gutachter notwendige Anzahl von Therapiestunden (entweder 20 oder 40 Stunden).
Diese ursprünglich genehmigte Stundenzahl kann später per Antrag auf insgesamt 60 oder 80 Stunden verlängert werden.
TELEFON- ODER SPRECHSTUNDENBERATUNG
Bei weiteren Fragen berate ich Sie gern in der Sprechstunde (Bitte vorher Termin vereinbaren) oder per telefonischem Rückruf.