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PSYCHOTHERAPIE OHNE WARTEZEIT

PKV Versicherten stehen die Leistungen der Praxis umgehend und ohne besondere Beantragung zur Verfügung. Die meisten PKV-Tarife beinhalten eine Leistung zwischen 20 und 50 Stunden Psychotherapie pro Jahr + probatorische Sitzungen und Diagnostik.

Sie müssen die Psychotherapieleistung vor Inanspruchnahme jedoch meist kurz telefonisch bei Ihrer Versicherung melden. In manchen Fällen muss die Leistung kurz schriftlich beantragt werden.

Bevor Sie einen Termin in der Praxis vereinbaren,  erkundigen Sie sich am Besten kurz telefonisch nach dem genauen Ablauf.

Eine Schritt für Schritt Anleitung finden Sie hier bzw. im linken Menü.

PSYCHOTHERAPIE BEI BEIHILFEBERECHTIGTEN

Bei Beamten oder sonstigen Beihilfeberechtigten (z.B. Soldaten) übernehmen Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen des Bundes, der Länder oder Kommunen den Grossteil der Psychotherapiekosten.

Die Formalitäten sind jedoch bei jeder Beihilfestelle unterschiedlich. Am besten erkundigen Sie sich vor der Terminvereinbarung in der Praxis bei ihrer Beihilfestelle  über die genaue Beantragung.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Den Differenzbetrag zwischen Beihilfezuschuss & Therapiehonorar übernimmt Ihre private Krankenversicherung.

Eine Schritt für Schritt Anleitung zur Beantragung von Psychotherapie mit Beihilfe finden Sie hier bzw. im linken Menü dieser Seite.

TELEFON- ODER SPRECHSTUNDENBERATUNG

Bei weiteren Fragen berate ich Sie gern in der Sprechstunde (Bitte vorher Termin vereinbaren) oder per telefonischem Rückruf.