Warning: php_uname() has been disabled for security reasons in /webspace/25/69796/dwz-psychotherapie.de/wp-content/plugins/googleanalytics/tools/class-support-logging.php on line 159

PSYCHOTHERAPIE MIT DER PKV -

“SCHRITT FÜR SCHRITT”

Die Praxis verfügt über eine Approbation; einen Fachkundenachweis sowie einen Arztregistereintrag.

Damit ist der umgehende Beginn einer Psychotherapie bei 95% aller privaten Krankenversicherungen möglich. Die Formalitäten der Inanspruchnahme sind jedoch je nach Versicherung unterschiedlich.

Einige wenige Versicherungen erlauben nur Behandlungen bei einem ärztlichen Psychotherapeuten (davon gibt es weniger).

1. SCHRITT:

Erkundigen Sie sich über die

genauen Vertragsbedingungen

Um einen einwandfreien Ablauf bei der Planung und Durchführung der Therapie sicherzustellen, ist es empfehlenswert, mit dem Sachbearbeiter Ihrer Versicherung oder anhand Ihres Versicherungsvertrages vorab kurz folgende Punkte abklären:
 
  • Sind psychotherapeutische Behandlungen in ihrem Tarif enthalten?
  • Falls ja, wie viele Sitzungen/Stunden pro Jahr ?
  • Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung erforderlich (Formlos, ein spezielles Formular oder über einen Bericht an den Gutachter nach den probatorischen Sitzungen)?
  • Ist zur Abklärung körperlicher Faktoren oder zur Abklärung einer ärztlich-psychotherapeutischen Behandlung ein ärztlicher Konsiliarbericht erforderlich?

In jedem Fall sollten Sie sich vor der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen kurz telefonisch bei Ihrer Versicherung melden.

2. SCHRITT:

Vereinbaren Sie einen Termin mit der Praxis

In vielen Fällen genügt die einfache Meldung bei Ihrer Versicherung. Und Ihre Therapie kann mit dem ersten Termin beginnen.

Sollte eine spezielle Beantragung notwendig sein, erledigen wir diese beim ersten Termin gemeinsam.

DER WEITERE ABLAUF

Nach der Meldung bzw. Beantragung können Sie über die gegebene Sitzungsanzahl ihres Tarifs frei verfügen.

Sollte ein (anonymisierter) Bericht an den Gutachter notwendig sein, wird die Praxis Ihren Behandlungsplan beim Gutachter am Ende der probatorischen Sitzungen schriftlich begründen. Dadurch kann sich eine kurze Therapiepause ergeben.

 

TELEFON- ODER SPRECHSTUNDENBERATUNG

Bei weiteren Fragen berate ich Sie gern in der Sprechstunde (Bitte vorher Termin vereinbaren) oder per telefonischem Rückruf.