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GRÜNDE FÜR PSYCHOTHERAPIE ALS SELBSTZAHLER

Der offensichtlichste Grund für gelegentliche Psychotherapie als Selbstzahler ist, dass es Ihnen eigentlich ganz gut geht, Sie Ihr Leben und dessen kostbare Zeit aber gern noch mehr geniessen möchten.

Den meisten von uns stehen dabei individuelle Verhaltensmuster im Weg, die sich schwer abstellen lassen.

Die einen können selbst in der Karibik nicht entspannen; andere ihre Gefühle nicht zeigen; wieder andere streiten sich ständig mit ihrer Mutter, obwohl sie mit Ihr eine gute Beziehung haben wollen.

Diese und andere Muster können mit Psychotherapie gut eingegrenzt, untersucht, innerhalb Ihrer Lebensgeschichte verstanden und im Sinne von mehr Lebensfreude verändert werden.

Für andere Menschen sind die Gründe für eine Psychotherapie als Selbstzahler eher pragmatischer Natur oder gar der letzte Ausweg:

  • Beamtenanwärter können bei einer Psychotherapie als Selbstzahler auf volle Diskretion zählen. Dadurch wird das Risiko minimiert, als gesundheitlich nicht beamtentauglich eingestuft zu werden. Zudem reduziert sich langfristig die Prämie für die private Krankenversicherung.
  • Privat versicherte Personen können bei kleineren psychischen Problemen als kurzfristige Selbstzahler das Risikoprofil Ihres Versicherungsvertrages schonen und so langfristig mehr Prämien einsparen, als sie kurzfristig für Behandlung ausgeben.
  • Gesetzlich versicherte Personen, die keinen Therapieplatz finden und deren Krankenkasse nicht im Kostenerstattungsverfahren abrechnet (z.B. AOK) können als letzten Ausweg (z.B. bei drohendem Arbeitsplatzverlust) eine Psychotherapie als Selbstzahler absolvieren. Oder einen Reha-Antrag bei der Rentenversicherung stellen, der jedoch abgelehnt werden kann.

ABRECHNUNG BEI SELBSTZAHLERN

Die Abrechnung erfolgt bei Selbstzahlern über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Einzelregelungen sind nicht erlaubt.

Üblich ist der 2,3 fache Satz (100,50 Euro/Stunde). In der Praxis kann derzeit auch zum 1,9 fachen Satz abgerechnet werden (ca. 82 Euro).

Zum Erstgespräch wird der Betrag in bar beglichen. In der Folge erhalten Sie eine Rechnung. Ab einem bestimmten Betrag können Psychotherapiekosten von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.